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Leitfaden für Käufer

Kauf einer im Bau befindlichen Yacht

Der Kauf einer Yacht vor ihrer Fertigstellung bietet Ihnen eine neuere Yacht und, je nach Baufortschritt, ein Mitspracherecht bei der Fertigstellung. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie für eine Yacht bezahlen, die noch nicht existiert, was sich auf den Vertrag, die Risiken und die Formalitäten auswirkt. Dieser Leitfaden erläutert die Abläufe beim Kauf direkt von einer Werft oder bei der Übernahme eines bereits laufenden Bauprojekts.

Aktualisiert am September 2026

Zwei Möglichkeiten, eine im Bau befindliche Yacht zu erwerben

Eine im Bau befindliche Yacht wird entweder direkt von der Werft erworben, wobei die Werft einen Rumpf verkauft, mit dessen Bau sie auf eigene Rechnung begonnen hat, oder durch die Übernahme des Vertrags eines früheren Käufers, der sich entschieden hat, den Kauf nicht fortzusetzen. Im ersten Fall unterzeichnen Sie einen Neubauvertrag mit der Werft. Im zweiten Fall wird der bestehende Vertrag mit Zustimmung der Werft auf Sie übertragen, und Sie treten in die Position des früheren Käufers ein, einschließlich der bereits geleisteten Zahlungen und der bereits vereinbarten Spezifikationen.

In jedem Fall wird das Inserat die Yacht als im Bau befindlich beschreiben, mit einem Liefertermin, der der aktuellen Schätzung der Werft entspricht. Wir bestätigen den Baufortschritt, den Lieferzeitraum und den Umfang der noch offenen Spezifikationen, bevor ein Angebot unterbreitet wird.

Was wir als Erstes prüfen

Bei einer auf dieser Website angebotenen Yacht im Bau klären wir mit der Verkäuferseite den aktuellen Stand des Baus, die bereits geleisteten und noch ausstehenden Zahlungen, die dafür bestehenden Sicherheiten, den im Vertrag festgelegten Liefertermin sowie die aktuelle Schätzung der Werft und die noch offenen Punkte der Spezifikation ab. Wird ein bestehender Bauvertrag übertragen, bitten wir um eine Kopie dieses Vertrags sowie der bisher vereinbarten Änderungsaufträge, damit Sie und Ihr Rechtsanwalt genau nachvollziehen können, welche Verpflichtungen Sie übernehmen würden.

Spezifikationen und Änderungen

Die Spezifikation ist die vertragliche Beschreibung der Yacht, die oft viele Seiten umfasst und die Übersichtszeichnungen sowie die Hersteller der wichtigsten Ausrüstungskomponenten enthält. Sie legt fest, was die Werft liefern muss. Je weiter der Bau fortgeschritten ist, desto weniger Punkte der Spezifikation bleiben offen: Grundrisse und Systeme werden frühzeitig festgelegt, während die Innenausstattung, Farben und bestimmte Ausrüstungsgegenstände oft erst später ausgewählt werden können.

Änderungen nach Vertragsunterzeichnung erfolgen durch schriftliche Änderungsaufträge, in denen deren Auswirkungen auf den Preis und den Liefertermin angegeben sind. Ein guter Bauvertrag legt fest, wie die Kosten und der Zeitaufwand einer Änderung berechnet werden, und ein Käufer sollte davon ausgehen, dass jede Änderung, sei sie auch noch so geringfügig, auf dieselbe Weise dokumentiert wird.

Ratenzahlungen und Sicherheit

Der Preis für eine im Bau befindliche Yacht wird in Raten gezahlt, die an Meilensteine des Baus geknüpft sind, wie beispielsweise Vertragsunterzeichnung, Fertigstellung des Rumpfes, Einbau der Motoren, Stapellauf und Übergabe. Gute Verträge verknüpfen jede Zahlung mit dem Erreichen eines Meilensteins, der vom eigenen Vertreter des Käufers überprüft wird, und nicht mit dessen Beginn.

Da der Käufer bezahlt, bevor die Yacht überhaupt existiert, muss der Vertrag diese Zahlungen absichern, falls die Werft in Zahlungsverzug gerät. Die beiden üblichen Mechanismen sind eine von einer Bank oder einem Versicherer ausgestellte Vorauszahlungsgarantie, die die Raten zurückzahlt, falls die Werft ausfällt, sowie die schrittweise Übertragung des Eigentums an Rumpf, Materialien und Ausrüstung auf den Käufer im Verlauf des Baus. Da nicht jede Werft Bankbürgschaften über den vollen Betrag erhalten kann, sind Form und Umfang der Sicherheit vor der Unterzeichnung mit Ihrem Anwalt zu klären.

Ihr Vertreter auf der Werft

Ein Käufer, der eine Yacht im Bau erwirbt, beauftragt einen Eignervertreter, in der Regel einen erfahrenen Schiffsbauingenieur, Ingenieur oder Kapitän, um den Bau zu überwachen, die Arbeiten anhand der Spezifikationen zu überprüfen und Meilensteine abzunehmen, bevor Zahlungen freigegeben werden. Bei größeren Projekten ist der Vertreter während der gesamten Bauzeit vor Ort auf der Werft anwesend. Die Yacht wird zudem unter der Aufsicht ihrer Klassifikationsgesellschaft, sofern sie klassifiziert werden soll, sowie der für sie vorgesehenen Flagge gebaut.

Bei den Probefahrten am Ende des Baus wird die Yacht anhand der im Vertrag festgelegten Werte für Geschwindigkeit, Geräuschpegel, Vibrationen und Kraftstoffverbrauch geprüft. Verträge sehen oft eine geringe Toleranz vor, wobei bei einer Abweichung innerhalb eines größeren Bereichs eine Entschädigung gewährt wird und bei einer Abweichung darüber hinaus das Recht besteht, die Yacht abzulehnen.

Übergabe, Dokumente und Garantie

Bei der Auslieferung wird die letzte Rate gegen Vorlage der Auslieferungsunterlagen gezahlt: das Übergabe- und Abnahmeprotokoll; die Baubescheinigung der Werft, die das erste Glied in der Eigentumsübertragungskette der Yacht darstellt und das Dokument, auf das sich ein Register bei der Registrierung einer neuen Yacht stützt; die Klassen- und gesetzlichen Zertifikate; sowie die Handelsrechnung. Für eine Freizeityacht zwischen 2,5 und 24 Metern, die auf den EU-Markt gebracht wird, stellt die Werft zudem die CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärung bereit, die gemäß der Richtlinie über Sportboote erforderlich sind.

Die Werftgarantie, die in der Regel mindestens ein Jahr auf Material und Verarbeitung beträgt, beginnt mit der Auslieferung. Führen Sie eine Liste der Mängel aus den ersten Wochen, da die Garantie die Reparatur abdeckt, nicht jedoch den Nutzungsausfall, und eine frühzeitig erstellte Liste ermöglicht es der Werft, die Mängel noch vor Beginn der Saison zu beheben.

Fragen, die Käufer stellen

Ist der Kauf einer im Bau befindlichen Yacht riskanter als der Kauf einer gebrauchten Yacht?

Die Risiken sind anders gelagert. Sie sind darauf angewiesen, dass die Werft die Yacht gemäß den Spezifikationen und termingerecht fertigstellt; daher sind die Sicherheit Ihrer Zahlungen und die Kompetenz Ihres Ansprechpartners vor Ort auf der Werft von größerer Bedeutung als beim Kauf einer bereits fertiggestellten Yacht.

Kann ich das Layout einer Yacht ändern, die sich bereits im Bau befindet?

Es hängt davon ab, wie weit sie bereits fortgeschritten ist. Struktur und Systeme werden frühzeitig festgelegt; Innenausstattung und Oberflächen können oft erst später ausgewählt werden. Jede Änderung erfolgt durch einen schriftlichen Änderungsauftrag, in dem die Auswirkungen auf Preis und Zeit angegeben sind.

Was ist eine Baubescheinigung der Werft (Builder's Certificate)?

Ein Dokument der Werft, das bestätigt, dass diese die Yacht gebaut hat und an wen sie ausgeliefert wurde. Es ist das erste Dokument in ihrer Eigentumsgeschichte, und eine Registrierungsstelle benötigt es, um eine neue Yacht zu registrieren.

Wem gehört die Yacht während des Baus?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei manchen Verträgen geht das Eigentumsrecht im Laufe des Baus schrittweise auf den Käufer über; bei anderen verbleibt es bis zur Auslieferung bei der Werft, und der Käufer verlässt sich auf die Zahlungssicherheit. Ihr Anwalt wird Ihnen erläutern, welche Regelung zutrifft.

Dieser Leitfaden dient als allgemeine Orientierung zum Stand September 2026 und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich von Ihrem eigenen Berater über die für Ihren Kauf geltenden Bedingungen informieren.

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Ein Spezialist aus unserem Team begleitet Ihren Kauf von der Vorauswahl bis zur Übergabe, und wir bringen Sie mit den für die jeweilige Phase zuständigen Beratern in Kontakt.

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